Farbeindringprüfung
Das Farbeindringverfahren wird zur Anzeige von Rissen, Falten, Poren und Bindefehlern, die zur Oberfläche hin offen sind, eingesetzt. Dabei dringen geeignete Prüfmittel in die Oberflächenfehler ein. Nach einer Zwischenreinigung der Prüffläche bringt ein Entwickler das in den Fehlern verbliebene stark färbende (ggf. fluoreszierende) Farbeindringmittel deutlich zur Anzeige.
Bei der Farbeindringprüfung wird ein Kontraster (Eindringmittel) nach der Entfernung von Öl- und Fettrückständen auf die Oberfläche des zu prüfenden Bauteils aufgetragen. Die sogenannte Zwangsbenetzung bei der Farbeindringungsprüfung wird entweder durch ein Tauchbad, durch Aufsprühen oder durch das Auftragen mit einem Pinsel vollzogen.
Nach Ablauf der vom zu prüfenden Werkstoff abhängigen Einwirkungszeit wird die Oberfläche mit Wasser oder einem speziellen Reiniger gereinigt, getrocknet und der Entwickler aufgetragen. Der Entwickler ist ein Pulver, das meistens auf Kalkbasis (z. B. Kreide) beruht. Durch Kapillarwirkung wird das Eindringmittel vom Entwickler aus den Fehlstellen (Hohlräume, Risse) herausgezogen und diese werden sichtbar gemacht. Im Regelfall ist das Eindringmittel rot und der Entwickler weiß. Der hohe Farbkontrast ermöglicht das einfache Lokalisieren der Fehlerstellen und die Bestimmung der Rissverläufe.
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